Inhaltsverzeichnis
- 1. Normative Grundlagen: SIA 342 (Sonnenschutz) und europäische Produktnorm EN 13659
- 2. Energetische Nachweise: Gesamtenergiedurchlassgrad (gtot) und Überhitzungsschutz nach SIA 380/1
- 3. Mechanische Bemessung: Windwiderstandsklassen (0–6), Absturzsicherung und KNX/SMI-Steuerung
- 4. Devisierung, BKP 228, NPK 374 und werkvertragliche Montage nach SIA 118
- 5. Systemvergleich: Manuelle Storenlisten vs. ACCSoft Sonnenschutz-ERP
- 6. Schweizer Rechtsquellen und Fachnormenverzeichnis
Im modernen Schweizer Hochbau bildet der aussenliegende Sonnenschutz die wichtigste Barriere gegen sommerliche Überhitzung von Wohn- und Bürogebäuden. Gekoppelt an automatisierte Gebäudeleitsysteme (KNX, SMI, BACnet) entscheiden Verbundraffstoren, Lamellenstoren, textile Vertikalmarkisen und Faltrollläden über die Einhaltung der strengen kantonalen Energiegesetze (MuKEn / SIA 380/1) ohne aktive Kältemaschinen. Windturbulenzen in exponierten alpinen Lagen sowie komplexe Fensterlaibungsdetails fordern von Storen- und Sonnenschutzfachbetrieben eine millimetergenaue Vor- und Nachkalkulation. Eine spezialisierte Branchensoftware synchronisiert Massaufmasse, Antriebssteuerungen und Montageabrechnungen in Echtzeit.
1. Normative Grundlagen: SIA 342 (Sonnenschutz) und europäische Produktnorm EN 13659
Die Planung, Fertigung und Montage von Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen richtet sich in der Schweiz nach der Norm SIA 342 (Sonnenschutzanlagen – Anforderungen und Prüfbestimmungen) sowie der europäischen Norm SN EN 13659 (Abschlüsse aussen):
- Funktionale Klassifizierung: Unterscheidung zwischen Blendschutz (Begrenzung der Leuchtdichte am Bildschirmarbeitsplatz auf < 2'000 cd/m2 gemäss SUVA/SECO-Arbeitsplatzrichtlinien) und thermischem Sonnenschutz (Abweisung solarer Wärmeeinträge).
- Leistungserklärung & CE-Kennzeichnung: Gesetzliche Pflicht zur Angabe der mechanischen Festigkeit, der Auszugskräfte der Führungsschienen und des korrosionsbeständigen Werkstoffaufbaus (Seewasserbeständigkeit bei Aluminiumlamellen).
- CE-Leistungskennwerte: Verpflichtender Nachweis der deklarierten Windwiderstandsklassen, der Bedienkräfte und der Dauerhaftigkeit (mind. 10'000 Lastzyklen nach EN 14201).
2. Energetische Nachweise: Gesamtenergiedurchlassgrad (gtot) und Überhitzungsschutz nach SIA 380/1
Der wirksame Gesamtenergiedurchlassgrad der Kombination aus Verglasung (g-Wert) und Sonnenschutz (gtot) bestimmt den sommerlichen Wärmeschutz nach SIA 180 und SIA 380/1:
(wobei Fc der Abminderungsfaktor des Sonnenschutzsystems ist).
- Grenzwerte nach Minergie & MuKEn: Für gekühlte und ungekühlte Gebäude gilt ein maximaler Bemessungswert von gtot ≤ 0.10 bis 0.15 bei geschlossener Behangstellung.
- Lamellenwinkel-Steuerung (Cut-Off-Funktion): Automatische Nachführung der Lamellenneigung nach Sonnenstand (Azimut und Elevation) zur maximalen Abweisung solarer Strahlung bei gleichzeitig optimaler Tageslichtautonomie.
- Hinterlüftung der Behangzone: Mindestabstand von 30 mm bis 50 mm zwischen Glasoberfläche und Lamelleninnenkante zur Vermeidung thermischer Glasbrüche durch Hitzestau.
Führt der Einbau eines innenliegenden oder unzureichend hinterlüfteten Sonnenschutzes zu ungleichmässiger Erwärmung der Glasscheibe (Δ T > 40 K), bricht Floatglas durch thermische Eigenspannungen. Der Sonnenschutzmonteur haftet, wenn keine ESG-Gläser bauseits vorhanden sind und keine schriftliche Bedenkenanzeige nach SIA 118 erfolgte.
3. Mechanische Bemessung: Windwiderstandsklassen (0–6), Absturzsicherung und KNX/SMI-Steuerung
Die mechanische Stabilität von Rafflamellen und Zip-Screens ist für die Betriebssicherheit elementar:
- Windwiderstandsklassen nach SN EN 13659:
- Windwächter & Sensorik: Zwingende Einbindung von Wind- und Regensensoren in die Motorsteuerung zur rechtzeitigen Sicherheits-Hochfahrt vor Erreichen kritischer Böenspitzen.
- SMI-Digitale Antriebe (Standard Motor Interface): Rückmeldefähige Schrittmotoren mit millimetergenauer Positionsabfrage und Fehlercode-Übermittlung direkt an das Gebäudemanagementsystem.
4. Devisierung, BKP 228, NPK 374 und werkvertragliche Montage nach SIA 118
Die kaufmännische Abwicklung erfolgt nach standardisierten Schweizer Richtlinien:
- Baukostenplan BKP 228 (Aussenschlüsse und Sonnenschutz): Strukturierung nach Lamellenstoren (BKP 228.1), Stoff- und Vertikalmarkisen (BKP 228.2), Rollläden und Fensterläden (BKP 228.3) sowie Steuerungskomponenten (BKP 228.8).
- Normpositionen-Katalog NPK 374 (Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen): Standardisierte CRB-Positionen für Kastensysteme (Sturzkästen, Blenden), Lamellentypen (randgebördelte Lamellen 70/80/90 mm, Z-Lamellen, Flachlamellen), Motorantriebe und Führungsschienen.
- SIA 118 Ausmassregeln: Storenelemente werden nach Stück mit Nennbreite und Lichthöhe abgerechnet. Blendenkantung, Dämmkörper und Elektrozuleitungen werden als separate Laufmeter- (m) oder Regiepositionen erfasst.
5. Systemvergleich: Manuelle Storenlisten vs. ACCSoft Sonnenschutz-ERP
| Prozess | Manuelle Notizblätter / Excel | ACCSoft Storen- & Sonnenschutzmodul |
|---|---|---|
| Massaufmass vor Ort | Zahlendreher bei Abzugsmassen auf Baustelle | Mobiles Tablet-Aufmass mit automatischer Berechnung der Fertigmasse |
| g_tot & MuKEn-Nachweis | Mühsame Handberechnung mit Glasdatenblättern | Integrierter SIA 380/1-Simulator für Glas-Behang-Kombinationen |
| NPK 374 Devisierung | Manuelles Heraussuchen von Beschlagscodes | Vollautomatisierte CRB-Export-Schnittstelle mit Zubehörstufen |
| Motor- & Antriebsplanung | Vergessene Funkempfänger und Relaissteuerungen | Automatische Drehmoment- und Antriebsberechnung nach Behanggewicht |
| Montage- & Reparaturrapport | Verlorene handschriftliche Reparaturzettel | Digitaler Monteur-Rapport mit Ersatzteil-Barcode-Scan und Unterschrift |
6. Schweizer Rechtsquellen und Fachnormenverzeichnis
- Norm SIA 342: Sonnenschutzanlagen – Anforderungen, Bemessung und Prüfungen.
- Norm SIA 380/1: Thermische Energie im Hochbau – Sommerlicher Wärmeschutz.
- SN EN 13659: Abschlüsse aussen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen.
- Vereinigung Schweizerischer Sonnenschutz- und Storenhersteller (VSSS): Technische Richtlinien und Montagevorgaben.
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR, SR 220): Art. 363–379 (Das Werkvertragsrecht).