Inhaltsübersicht:

Im Schweizer Glasbau- und Fassadenhandwerk erfordert die Konstruktion von raumhohen Verglasungen, Ganzglasgeländern, begehbaren Gläsern und Schaufensteranlagen höchste ingenieurtechnische Präzision. Glas ist ein spröder Werkstoff ohne plastische Verformungsreserven: Falsch dimensionierte Glasdicken, unzureichende Kantenschliffe oder die Missachtung der Personensicherheitsrichtlinien des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau (SIGAB ) führen im Schadensfall zu schweren Schnittverletzungen und existenzbedrohenden Haftungsrisiken. Eine integrierte Glaser-Software verknüpft statische Vorbemessungen, SIGAB-Sicherheitsnachweise und NPK-Abrechnungspositionen in einem lückenlosen System.

1. Gesetzliche Sicherheitsanforderungen: SIGAB-Richtlinie 002 und BFU-Vorgaben

Die Verwendung von Glas im Bauwesen unterliegt in der Schweiz den technischen Richtlinien des SIGAB in Abstimmung mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU ) und dem Bauproduktegesetz (BauPG, SR 933.0 ):

  • SIGAB-Richtlinie 002 (Sicherheit mit Glas): Festlegung von Mindestanforderungen an Sicherheitsgläser zur Verhinderung von Schnittverletzungen bei Personenanprall.
  • Verglasungen bis 1.0 m über Boden: Müssen im Innen- und Aussenbereich zwingend mit Sicherheitsglas ausgeführt werden (Einscheibensicherheitsglas ESG oder Verbundsicherheitsglas VSG), wenn die Fläche frei zugänglich ist.
  • Türen und bodenbündige Fenster: Verbot von einfachem Floatglas (Spiegelglas) in Durchgangsbereichen zur Vermeidung von lebensgefährlichen Schnittverletzungen.
BFU-Haftungsfalle bei Bestandsbauten: Ersetzt ein Glaser im Rahmen einer Reparatur ein defektes Fensterglas unter 1.0 m Brüstungshöhe, darf er nicht wieder einfaches Floatglas einbauen, sondern muss zwingend nach aktueller SIGAB-Richtlinie auf Sicherheitsglas umrüsten. Andernfalls haftet der Handwerker bei Unfällen solidarisch mit dem Eigentümer.

2. Glasstatik und Pendelschlagprüfung nach SN EN 12600 (ESG vs. VSG)

Die Wahl des richtigen Glasaufbaus richtet sich nach den mechanischen Beanspruchungen:

  1. Einscheibensicherheitsglas (ESG nach SN EN 12150): Thermisch vorgespanntes Glas mit hoher Biegebruchfestigkeit (120\ N/mm2) und Zerfall in stumpfkantige Krümel bei Bruch. Bei dicken Scheiben ist der Heat-Soak-Test (ESG-H) zur Vermeidung von Spontanbrüchen durch Nickelsulfideinschlüsse zwingend zu dokumentieren.
  2. Verbundsicherheitsglas (VSG nach SN EN ISO 12543): Zwei oder mehr Glasscheiben, verbunden durch reissfeste PVB- oder Ionomer-Folien (z. B. SentryGlas). Bietet Resttragfähigkeit und Absturzsicherung im Bruchzustand.
  3. Klassifizierung nach SN EN 12600 (Pendelschlag): Leistungsnachweis für das Bruchverhalten (z. B. Klasse 1(B)1 für VSG-Geländerfüllungen).

3. Absturzsichernde Verglasungen und Ganzglasgeländer nach SIA 358 und SIA 261

Bei Geländern, Treppenbrüstungen und raumhohen Fassadenfenstern gelten die Normen SIA 358 (Geländer und Brüstungen) und SIA 261:

  • Horizontale Holmlast nach SIA 261: Nachweis der Aufprall- und Holmlasten (in der Regel qk = 0.8\ kN/m im Wohnungsbau, bis 1.6\ kN/m in öffentlich zugänglichen Gebäuden).
  • Resttragfähigkeit von Ganzglasgeländern: Verglasungen mit tragender Funktion müssen aus VSG aus teilvorgespanntem Glas (TVG) oder Verbundgläsern mit steifen Strukturfolien bestehen, um nach einem Bruch nicht abzuklappen.
  • Kantenschutz: Schutz freier Glaskanten vor mechanischer Beschädigung durch durchgehende Handläufe oder Kantenschutzprofile aus Edelstahl/Aluminium.

4. BKP 221.7 Abrechnung, Glasdicken-Dimensionierung und thermischer Bruchschutz

Die kaufmännische und technische Vorbereitung erfolgt nach den NPK-Normen und BKP 221.7 (Verglasungsarbeiten):

  • Thermische Spannungsanalyse: Rechnerischer Nachweis des Risikos von thermischem Glasbruch bei partieller Beschattung, innenliegenden Rollos oder absorbierenden Folien (Kompensation durch Kantenschliff KPO und thermisches Vorspannen zu TVG/ESG).
  • Schallschutzverglasungen (Rw-Werte): Asymmetrischer Scheibenaufbau (z. B. 6 mm Float aussen / 16 mm Gas / 44.2 Sound-Control VSG innen) zur Erzielung von Schalldämm-Massen bis über 42 dB.
  • Abrechnung von Bearbeitungen: Stückgenaue Erfassung von polierten Kanten (KPO), Facettenschliffen, Randausschnitten für Beschläge und CNC-Lochbohrungen.

5. Vergleich: Manuelle Glaslisten vs. integrierte Glasbau-Kalkulationsdatenbank

| Bewertungskriterium | Manuelle Glaslisten & Notizen | Integrierte ACCSoft Glasbau-DB | | :--- | :--- | :--- | | SIGAB 002 Konformitätsprüfung | Gefahr der falschen Glaswahl (Float statt ESG) | Automatischer Warnhinweis bei Einbauhöhen < 1.0\ m | | Glasstatik-Vorbemessung | Mühsames Nachschlagen in Tabellenwerken | Integrierte Dimensionierung nach SIA 261 / DIN 18008 | | Thermischer Bruchschutz | Häufige Reklamationen durch Hitzesprünge | Automatische Spannungsrisiko-Analyse bei Beschattung | | Bestellabwicklung beim Glaswerk | Manuelles Ausfüllen von Bestellformularen | Automatisierter Datenexport an Isolierglashersteller | | Leistungserklärung nach BauPG | Fehlende CE/DoP-Nachweise im Archiv | Lückenlose projektbezogene DoP-Generierung |

6. Gesetzliche Grundlagen und Referenzen