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Im Schweizer Malergewerbe und der Oberflächenbeschichtungstechnik entscheidet die exakte Balance aus chemischer Werkstoffauswahl, bauphysikalischer Untergrundanalyse und betriebswirtschaftlicher Leistungskalkulation über den Erfolg eines Betriebs. Verschärfte Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC-Lenkungsabgabe), Minergie-ECO-Standards für schadstoffarme Innenräume sowie komplexe Renovationszyklen an historischen und modernen Fassaden stellen Malermeister vor anspruchsvolle Aufgaben. Fehleinschätzungen der Untergrundsaugfähigkeit, falsch ausgewählte Beschichtungssysteme auf WDVS-Fassaden oder Rechenfehler bei den SIA 118 Übermessungsregeln führen unmittelbar zu Gewährleistungsansprüchen und Margenverlusten. Eine spezialisierte Branchensoftware synchronisiert Flächenausmasse, Materialergiebigkeiten und SMGV-Lohnansätze in Echtzeit.

1. Gesetzlicher Umweltrahmen: VOC-Lenkungsabgabe (VOCV), ChemRRV und Minergie-ECO

Das Verarbeiten von Farben, Lacken, Lasuren und Lösungsmitteln unterliegt dem Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) und der VOC-Verordnung (VOCV, SR 814.018):

  • VOC-Lenkungsabgabe: Lenkungsabgabe von CHF 3.– pro Kilogramm flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) zur Förderung emissionsarmer, wasserbasierter Beschichtungsstoffe.
  • Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81): Verbot von schwermetallhaltigen Pigmenten (Blei, Cadmium) und Beschränkung biozider Filmkonservierer in Fassadenfarben zum Gewässerschutz.
  • Minergie-ECO-Vorgaben: Ausschliessliche Verwendung von Farben der Umwelt-Etikette der Stiftung Farbe (Kategorien A und B für Innenräume: lösungsmittel- und weichmacherfrei, VOC < 1 g/l).

2. Normative Ausführung nach SIA 257: Untergrundprüfung, Glanzgrade und Deckkraftklassen

Die fachtechnische Projektierung und Ausführung stützt sich auf die Norm SIA 257 (Maler-, Lackierer- und Tapezierarbeiten):

  1. Prüfpflichten des Untergrunds nach SIA 257 (Art. 3):
Saugfähigkeitsprüfung:* Benetzungsprobe zur Feststellung von stark saugenden oder kreidenden Putzschichten. Festigkeitsprüfung:* Wisch- und Kratzprobe sowie Gitterschnittprüfung (nach ISO 2409) an Altanstrichen. Feuchtigkeitsprüfung:* Überprüfung des Untergrunds auf Restfeuchte (≤ 1.0 M-% bei Gips, ≤ 3.0 M-% bei Zementputzen).
  1. Klassifizierung nach SN EN 13300 (Innenfarben):
Nassabriebbeständigkeit:* Klasse 1 (höchste Scheuerbeständigkeit, < 5 µm bei 200 Hüben) bis Klasse 5. Kontrastverhältnis (Deckvermögen):* Klasse 1 (≥ 99.5 % Deckkraft bei angegebener Ergiebigkeit in m2/l). Glanzgrade:* Stumpfmatt (< 5), Matt, Mittlerer Glanz und Glänzend (> 60 bei 60° Messwinkel).
Streiflicht-Problematik auf Spachtelungen Q3 / Q4

Auf glatten Gipskartonflächen führen feinste Unebenheiten bei seitlichem Streiflicht zu Reklamationen. Der Maler muss vor Beginn schriftlich auf die bauseits vorhandene Spachtelqualität (Q-Stufe gemäss SMGV/SIA 242) hinweisen, um unberechtigte Mängelrügen abzuwehren.

3. Fassadenanstriche & Bautenschutz: Silikat-, Silikonharz- und Dispersionsfarben (sd- und w-Werte)

Der dauerhafte Schutz von Fassadenputzen und Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) erfordert eine bauphysikalische Abstimmung nach dem Künzel-Theorem:

  • Wasserdampfdurchlässigkeit (sd-Wert in Metern): Mass für den Diffusionswiderstand. Hoch diffusionsoffen (sd < 0.14 m) zur Verhinderung von Feuchtestau im Mauerwerk.
  • Wasseraufnahme-Koeffizient (w-Wert in kg/(m2\cdot\sqrth)): Mass für den Regenschutz. Niedrige Wasseraufnahme (w ≤ 0.10 kg/(m2\cdot\sqrth)) verhindert Durchnässung.
  • Systemvergleich Fassadenfarben:
Reine Silikatfarben / Sol-Silikatfarben:* Chemische Verkieselung mit mineralischen Untergründen, absolut lichtecht, extrem diffusionsoffen (sd ≈ 0.01 m), unbrennbar (RF1). Silikonharzfarben:* Hohe Hydrophobie (Abperleffekt), mikroporös, ideal für WDVS und Renovationsanstriche. Dispersionsfarben:* Hochelastisch, rissüberbrückend, breite Farbtonvielfalt bei mittlerer Diffusionsleistung.

4. Mengenausmass nach SIA 118, SMGV-Kalkulationsschema, BKP 285 und NPK 675

Die kaufmännische Kalkulation stützt sich auf die Richtlinien des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands (SMGV):

  1. SMGV-Kalkulationsschema:
    • Materialkosten (Grundstoffe zzgl. Materialgemeinkosten MGK 15 - 25 %).
    • Fertigungslohn (Grundlohn, Sozialzulagen 45 - 55 %, Fertigungsgemeinkosten FGK für Rüstzeiten, Werkzeuge, Fahrzeuge).
    • Gerüst- und Abdeckpauschalen.
    • Baukostenplan BKP 285 (Maler-, Lackierer- und Tapezierarbeiten): Gliederung nach Innenanstrichen (BKP 285.1), Lackierarbeiten an Holz/Metall (BKP 285.2), Fassadenanstrichen (BKP 285.3) und Tapezierarbeiten (BKP 285.4).
    • SIA 118 Ausmass- & Übermessungsregeln:
Übermessung:* Aussparungen für Türen, Fenster und Wandöffnungen bis 2.50 m2 Einzelfläche werden übermessen (kein Abzug). Zulagen:* Leibungen, Faschen, Zargen, Sockelleisten und Abdeckarbeiten werden als separate Laufmeter- (m) oder Stückpositionen erfasst.

5. Systemvergleich: Manuelle Malerofferten vs. ACCSoft Maler- & Beschichtungs-ERP

Prozess Manuelle Zettelwirtschaft / Excel ACCSoft Maler- & Beschichtungsmodul
Flächenausmass vor Ort Mühsames Ausmessen mit Bandmass und Papierplan Digitales Laser-Aufmass mit automatischer Anwendung der SIA 118 Übermessungsregeln
Materialverbrauchsberechnung Pauschale Literangaben, oft Farbreste oder Mangel Exakte Ergiebigkeitsberechnung nach Untergrundrauigkeit und Deckkraftklasse
SMGV-Lohnstundensätze Veraltete Stundensätze aus dem Gedächtnis Vollständiges SMGV-Kalkulationsschema mit tagesaktuellen GAV-Lohnnebenkosten
VOC-Abgabenerfassung Manuelle nachträgliche Nachberechnung Automatisierte Berechnung und Ausweisung der VOC-Lenkungsabgabe pro Artikel
NPK 675 Devisierung Mühsames Abtippen von Leistungstexten Vollautomatisierte CRB-Ausschreibung mit Systemaufbauten für Innen und Aussen

6. Schweizer Rechtsquellen und Fachnormenverzeichnis