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Im Schweizer Tiefbau-, Strassen- und Kanalisationsgewerbe entscheiden präzise Erdmassenbilanzen, optimierte Geräteeinsatzpläne und exakte Materiallogistik über den wirtschaftlichen Erfolg komplexer Infrastrukturprojekte. Schwankende Asphalt- und Kiespreise, anspruchsvolle bodenmechanische Randbedingungen sowie strenge kantonale Dichtheits- und Umweltauflagen für Leitungsnetze fordern von Bauunternehmern eine durchgängige Datenkette. Fehlerhafte Ausmassermittlungen bei Grabenprofilen oder nicht abgerechnete Grabenverbauungen nach SIA 118 führen zu massiven Ertragsverlusten. Eine spezialisierte Tiefbau-Software synchronisiert CAD-Massen, Baustellen-Tagesrapporte und Mischgutdispositionen in Echtzeit.

1. Normative Tiefbau-Grundlagen: VSS-Strassennormen und SIA 190 (Kanalisationen)

Die Ausführung von Strassen-, Erd- und Werkleitungsbauten stützt sich auf die Normenwerke des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) und des SIA:

  • VSS-Normenreihe für den Strassenoberbau (SN 640 ff.):
Dimensionierung des Oberbaus (SN 640 324):* Bemessung von Fundationsschichten (Kiesgemische 0/45 mm), Tragschichten (ACT) und Deckschichten (ACD / SMA) in Abhängigkeit von Lastklassen (T1 bis T6) und Frostempfindlichkeit des Untergrunds. Verdichtungsanforderungen (SN 640 585):* ME-Wert-Nachweise mittels dynamischer oder statischer Plattendruckversuche (mind. ME ≥ 80 bis 120 MN/m2).
  • Norm SIA 190 (Kanalisationen): Vorschriften für die statische Bemessung von Rohrleitungen (Betonrohre, Steinzeug, PE, Guss), Rohrbettungen (Kiesbettung Typ 1–3) und Schachtbauwerke.
  • Kanalisationsunterhalt nach VSA: Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute zur werterhaltenden Sanierung und TV-Inspektion.

2. Ausmass & Leistungsverzeichnis: BKP 130/211, NPK 212 (Tiefbau) und NPK 221 (Strassenbau)

Die Leistungsbeschreibung und Rechnungsstellung erfolgt nach standardisierten Schweizer Baukostenplänen:

  1. Baukostenplan BKP 13 (Vorbereitungsarbeiten) & BKP 211 (Baumeister- & Tiefbauarbeiten):
BKP 131/132:* Werkleitungsumlegungen, Provisorien, Baustellensignalisation. BKP 211.0:* Aushub und Erdbau. BKP 211.1:* Kanalisationen und Werkleitungen (Wasser, Gas, Strom, Telecom). BKP 211.4:* Strassenbau, Asphaltbeläge, Randabschlüsse und Pflästerungen.
  1. Normpositionen-Kataloge NPK 212 (Tiefbauarbeiten) & NPK 221 (Strassenbau): Standardisierte CRB-Positionen für Aushub in Festmass (m3), Grabenverbau nach Fläche (m2), Rohrzugverlegung nach Laufmetern (m) und Asphaltbelagseinbau nach Tonnage (t) oder Fläche (m2).
  2. SIA 118 Ausmassregeln:
Grabenprofile:* Abrechnung nach theoretischer Regellichtbreite gemäss Norm (SIA 190); Mehrbreiten durch Einstürze ohne Verbau gehen zu Lasten des Unternehmers. Schachtabzüge:* Schachtdurchmesser unter 1.00 m werden bei Rohrgräben übermessen (kein Leitungsabzug).

3. Grabensicherung & Baustellensicherheit nach BauAV (Art. 56 ff.)

Aushubarbeiten und Grabenbau unterliegen strengen Arbeitssicherheitsvorschriften der Bauarbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141):

  • Sicherungspflicht ab 1.20 m Tiefe (Art. 56 BauAV): Jeder Graben mit einer Tiefe von mehr als 1.20 m muss abgeböscht (Böschungswinkel max. 45° bei rolligem Material, max. 60° bei bindigem Boden) oder vollflächig mit Verbauplatten/Spunddielen verbaut werden.
  • Mindestarbeitsraumbreiten (Art. 58 BauAV): Lichte Mindestgrabenbreite abhängig vom Rohraussendurchmesser zur Gewährleistung sicheren Arbeitens (z. B. DN 300 mind. 0.80 m Grabenbreite).
  • Betreten ungesicherter Gräben: Gilt als lebensgefährlicher Mangel und führt zum sofortigen Baustellenstopp durch die Suva.
Vergütung von Sicherungsmassnahmen

Verbaumassnahmen (Kammverbau, Boxenverbau, Spundwände) müssen gemäss NPK 212 explizit devisiert sein. Werden unvorhergesehene schlechte Bodenverhältnisse angetroffen, muss der Unternehmer vor Arbeitsfortsetzung eine schriftliche Zusatzofferte (Nachtrag nach SIA 118 Art. 87) einreichen.

4. Qualitätssicherung & Dichtheitsprüfung nach VSA-Richtlinie und SN EN 1610

Vor dem Eindecken und Asphaltieren müssen neu verlegte Abwasser- und Werkleitungen geprüft werden:

  1. Dichtheitsprüfung nach SN EN 1610 / VSA:
Prüfung mit Luft (Verfahren L):* Beaufschlagung mit Prüfdruck (10 bis 100 hPa) und Messung des Druckabfalls über eine normierte Haltezeit. Prüfung mit Wasser (Verfahren W):* Befüllung der Haltung inkl. Schächte mit Wasser; Messung der Wasserzugabe nach 30 Minuten Vorfüllzeit.
  1. Kanalfernseh-Inspektion (Kanal-TV): Protokollierung des Rohrgefälles, der Rohrverbindungen und der Muffenlage zur Übergabe an das behördliche Geoinformationssystem (GIS / GEP der Gemeinde).
  2. Schichtdicken- & Verdichtungskontrolle Asphalt: Zerstörungsfreie Dichtemessung (Isotopensonde) oder Bohrkernentnahme zur Prüfung von Bindemittelgehalt und Hohlraumgehalt (3 bis 6 %) gemäss VSS-Normen.

5. Systemvergleich: Manuelle Tiefbau-Kalkulation vs. ACCSoft Tiefbau-ERP

Prozess Manuelle Zettelwirtschaft / Excel ACCSoft Tiefbau- & Strassenbaumodul
Erdmassen- & Grabenberechnung Manuelle Schätzung, führt zu Fehlmengen Automatisierte 3D-Volumenberechnung aus Trassendaten und Profilen
Mischgut-Logistik LKW-Standzeiten durch ungenaue Einbauplanung Echtzeit-Taktplanung zwischen Mischgutwerk, Transportflotte und Fertiger
NPK 212/221 Devisierung Mühsames Herausschreiben aus dicken Büchern Vollautomatisierte CRB-Ausschreibung mit Schacht- & Leitungsassistent
Dichtheits- & Prüfprotokolle Papierberichte der Prüffirmen verstreut Direkte Integration von EN 1610 Prüfdaten und TV-Videos im GIS-Dossier
Tages- & Regierapporte Unleserliche Durchschreibeblöcke der Poliere Mobile Polier-App für Geräte- und Lohnstunden mit GPS-Verortung

6. Schweizer Rechtsquellen und Fachnormenverzeichnis