Inhaltsverzeichnis
- 1. Gesetzlicher & normativer Rahmen: Merkblatt SIA 2060 (Ausbaustufen A bis D) und Energiegesetz
- 2. Dynamisches Lastmanagement & Netzanschluss: TAB-CH, Gleichzeitigkeitsfaktoren und Spitzenlastkappung
- 3. Elektrotechnische Sicherheitsvorgaben: NIV Art. 7/9, RCD Typ B / EV, SiNa-Nachweis und Brandschutz VKF
- 4. ZEV-Abrechnung, MID-Konformität und Backend-Systeme nach BKP 232/237
- 5. Systemvergleich: Isolierte Insellösungen vs. ACCSoft E-Mobility-ERP
- 6. Schweizer Rechtsquellen und Fachnormenverzeichnis
Im Schweizer Elektroinstallations- und Energiesektor bildet die flächendeckende Ausrüstung von Wohnüberbauungen, Tiefgaragen und Gewerbeparks mit intelligenter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (EV) eines der wachstumsstärksten Geschäftsfelder. Die Projektierung erfordert jedoch eine präzise Koordination zwischen elektrotechnischer Anschlussleistung, netzdienlichem dynamischem Lastmanagement und eichrechtskonformer Mieterabrechnung. Das Merkblatt SIA 2060, die Technischen Anschlussbedingungen der Schweizer Verteilnetzbetreiber (TAB-CH) sowie die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) definieren strenge technische Vorgaben für die Skalierbarkeit von Ladeplätzen. Ungesteuertes Laden ohne Lastmanagement führt zu kostspieligen Trafostations-Überlastungen und Netzausfällen. Eine spezialisierte Softwarelösung synchronisiert Lastgangmessungen, Ladepunktverwaltung und ZEV-Abrechnungsdaten in Echtzeit.
1. Gesetzlicher & normativer Rahmen: Merkblatt SIA 2060 (Ausbaustufen A bis D) und Energiegesetz
Die Planung von Ladeinfrastrukturen in Neubauten und Bestandesliegenschaften stützt sich auf das Merkblatt SIA 2060 (Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden) sowie das Bundesgesetz über das Energiegesetz (EnG, SR 730.0):
- Ausbaustufen nach SIA 2060:
- Kantonale Bau- und Energiegesetze: Zahlreiche Kantone (z. B. Zürich, Bern, Waadt) schreiben für Neubauten bereits ab einer bestimmten Parkplatzanzahl (meist ≥ 4 bis 10 Parkplätze) die Ausbaustufe B oder C gesetzlich vor.
2. Dynamisches Lastmanagement & Netzanschluss: TAB-CH, Gleichzeitigkeitsfaktoren und Spitzenlastkappung
Ohne intelligentes Lastmanagement stösst der Hausanschlusswert bei steigender Fahrzeuganzahl rasch an seine physikalischen Grenzen:
- Gleichzeitigkeitsfaktor (g):
- Nach SIA 2060 sinkt der Gleichzeitigkeitsfaktor mit steigender Anzahl Ladepunkte drastisch (z. B. g ≈ 0.4 bei 10 Fahrzeugen; g ≈ 0.15 - 0.20 bei 50 Fahrzeugen).
- Dynamisches Lastmanagement (DLM):
- Kontinuierliche Messung der aktuellen Hausanschluss-Gesamtlast (Gebäude-Grundlast + Wärmepumpe + Ladeinfrastruktur).
- Automatische Anpassung des maximal verfügbaren Ladestroms für die Wallboxen in Echtzeit zur Vermeidung von teuren Netzleistungsspitzen (Peak-Shaving).
- Vorgaben der Technischen Anschlussbedingungen (TAB-CH):
Das unkoordinierte Anschliessen mehrerer privater Wallboxen ohne übergeordnetes Lastmanagement führt bei zeitgleichem Ladebeginn zum Auslösen der Hausanschlusssicherungen. Der Elektroinstallateur haftet für Folgeschäden, wenn die TAB-CH-Anmeldevorschriften missachtet wurden.
3. Elektrotechnische Sicherheitsvorgaben: NIV Art. 7/9, RCD Typ B / EV, SiNa-Nachweis und Brandschutz VKF
Die Errichtung unterliegt strengen Personenschutzbestimmungen gemäss den Niederspannungs-Installationsnormen (NIN 2020 / NIN 2025):
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD):
- Jeder einzelne Ladepunkt muss über einen separaten Fehlerstromschutzschalter (FI) verfügen.
- Zwingende Erkennung von glatten Gleichfehlerströmen (DC > 6 mA): Einsatz von RCD Typ B oder RCD Typ A mit integrierter DC-Fehlerstromüberwachung (RDC-DD nach IEC 62955) zur Verhinderung der Vormagnetisierung vorgeschalteter FIs.
- Sicherheitsnachweis (SiNa nach NIV Art. 24):
- Zwingende Schlusskontrolle durch den konzessionierten Elektroinstallateur (Art. 7/9 NIV) und Ausstellung des SiNa inklusive Messung der Schleifenimpedanz, Auslösezeiten des RCD und Isolationswiderstände.
- Unabhängige Abnahmekontrolle innert 6 Monaten bei gewerblichen Objekten.
- Brandschutz nach VKF: Keine besonderen Trennwände in Tiefgaragen für Elektrofahrzeuge vorgeschrieben, jedoch zwingende Einhaltung von Not-Aus-Schaltungen für die Feuerwehr bei Brandmelderauslösung.
4. ZEV-Abrechnung, MID-Konformität und Backend-Systeme nach BKP 232/237
Die Integration in den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und die Mieterverrechnung erfordern eichrechtskonforme Systeme:
- MID-Zählerpflicht (Messmittelverordnung MessV):
- Jede Ladestation muss über einen beglaubigten, MID-zertifizierten Energiezähler verfügen, um kWh-genaue Rechnungen an Mieter oder Stockwerkeigentümer rechtsgültig auszustellen.
- Offene Kommunikationsstandards (OCPP 1.6-J / OCPP 2.0.1):
- Verwendung herstellerunabhängiger Ladestationen zur Anbindung an cloudbasierte Abrechnungs-Backends (e-Car-Sharing, Kreditkartenzahlung, RFID-Freischaltung).
- Kostenstrukturierung nach BKP 232/237 & NPK 373 (Starkstromanlagen):
5. Systemvergleich: Isolierte Insellösungen vs. ACCSoft E-Mobility-ERP
| Prozess | Manuelle Einzelabrechnung / Insellösungen | ACCSoft E-Mobility- & Ladeinfrastrukturmodul |
|---|---|---|
| Lastmanagement-Planung | Statische Rechnungen ohne Reservenprüfung | Echtzeit-Simulation nach SIA 2060 mit dynamischer PV-Eigenverbrauchsoptimierung |
| TAB-CH-Anmeldedossier | Manuelles Ausfüllen von TAB- und TAG-Formularen | Automatisierte Generierung der Anschlussgesuche für Schweizer Netzbetreiber |
| ZEV-Mieterabrechnung | Mühsames Händisch-Ablesen einzelner Zähler | Automatisierter MID-Datenimport via OCPP mit gesetzeskonformer QR-Rechnung |
| SiNa & Messprotokolle | Papierprotokolle in Ordnern verstreut | Digitales Anlagendossier inkl. RCD-Prüfprotokollen und SiNa-Verwaltung |
| NPK 373 Devisierung | Unvollständige Offerten ohne Kommunikationsinfrastruktur | Ganzheitliche Kalkulation (Flachbandkabel, Wallboxen, Lastmanagement, Software) |
6. Schweizer Rechtsquellen und Fachnormenverzeichnis
- Merkblatt SIA 2060: Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden – Ausbaustufen und Lastmanagement.
- NIN 2020 / NIN 2025 (SN 411000): Schweizerische Niederspannungs-Installationsnormen (Teil 7-722: Stromversorgung von Elektrofahrzeugen).
- VSE / AES (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen): Technische Anschlussbedingungen (TAB-CH).
- Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27): Art. 7/9 (Installationsbewilligung) und Art. 24 (Sicherheitsnachweis).
- Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI): Weisung 233 und Richtlinien für Ladeeinrichtungen.
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR, SR 220): Art. 363–379 (Das Werkvertragsrecht).