Inhaltsübersicht:

Im Schweizer Kanalreinigungs-, Inspektions- und Entwässerungsgewerbe bildet die ordnungsgemässe Instandhaltung privater und öffentlicher Abwassernetze den zentralen Baustein des Gewässerschutzes. Schadhafte Liegenschaftsentwässerungen mit Wurzeleinwüchsen, Rissen oder Lageabweichungen führen zur unzulässigen Versickerung von Abwasser ins Grundwasser (Exfiltration) oder zum Eintritt von Fremdwasser in Kläranlagen (Infiltration). Kanalunternehmen müssen optische Inspektionen nach EN 13508-2 normkonform codieren, Dichtheitsprüfungen nach VSA-Standard durchführen und Sauggüter nach VVEA lückenlos deklarieren. Eine spezialisierte Kanal-Software verknüpft Haltungsdaten, Schadensberichte und Sanierungsofferten in einem digitalen Rohrkataster.

1. Gesetzlicher Rahmen: Gewässerschutzgesetz (GSchG), VSA-Richtlinien und SIA 190

Die Instandhaltung von Abwasseranlagen unterliegt dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG, SR 814.20 ), der Norm SIA 190 (Kanalisationen) und den Richtlinien des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA ):

  • Dichtheitspflicht von Abwasserleitungen (Art. 15 GSchG): Liegenschaftseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, private Abwasserleitungen dauernd funktionstüchtig und dicht zu halten.
  • GEP-Konformität (Genereller Entwässerungsplan): Zustandserfassungen müssen den Datenaustauschstandards des VSA (VSA-DSS) entsprechen, um nahtlos in kommunale Geoinformationssysteme (GIS) eingespeist werden zu können.
  • Baukostenplan-Zuordnung: Saubere Erfassung nach BKP 215 (Kanalisationen im Gebäude), BKP 211.5 (Aussenentwässerung) und BKP 273 (Sanierungsmassnahmen).
Sanierungspflicht bei Zustandsklasse ZK 0/1: Ergibt die Kanalinspektion schwere strukturelle Einsturzgefahren (ZK 0) oder akute Exfiltrationen (ZK 1), setzen kantonale Umweltämter verbindliche Sanierungsfristen von wenigen Monaten fest. Die Software generiert den offiziellen Mängelbericht für Gemeindebehörden auf Knopfdruck.

2. TV-Kamerainspektion und Zustandscodierung nach SN EN 13508-2 / VSA

Die optische Untersuchung von Kanälen und Schächten erfordert ein standardisiertes Codiersystem:

  1. Codierung nach SN EN 13508-2 mit VSA-Präzisierung: Einheitliche Schadenskatalog-Codes für Risse (BAB), Verformungen (BAF), Wurzeleinwuchs (BAJ), Ablagerungen (BAH) und fehlerhafte Anschlüsse (BAE).
  2. Klassifizierung in VSA-Zustandsklassen:
    • ZK 0 (Akuter Handlungsbedarf): Unmittelbare Einsturzgefahr, total verstopft.
    • ZK 1 (Kurzfristiger Handlungsbedarf): Sanierung innert 1 bis 3 Jahren.
    • ZK 2 (Mittelfristiger Handlungsbedarf): Sanierung innert 4 bis 10 Jahren.
    • ZK 3/4 (Kein akuter Handlungsbedarf): Ausreichender Betriebszustand.
    • Digitale Haltungsberichte und Video-Verknüpfung: Verknüpfung von MPEG-Inspektionsvideos und Schadensfotos mit den exakten Meterangaben im Leitungsnetz.

3. Dichtheitsprüfung mit Luft und Wasser nach VSA / SIA 190

Nach erfolgtem Neubau oder nach Sanierungen verlangt die SIA 190 den messtechnischen Nachweis der Dichtheit:

  • Prüfung mit Luftüberdruck (Verfahren LC / LD): Beaufschlagung des abgesperrten Leitungsabschnitts mit Prüfdruck (z. B. 200\ hPa) und Messung des Druckabfalls über eine normierte Haltezeit.
  • Prüfung mit Wasser (Verfahren W): Befüllung bis Oberkante Schacht bzw. mit definiertem Wasserdruck (10\ bis\ 50\ kPa) und exakte Messung der Wasserzugabemenge (l/m2 benetzter Fläche).
  • Automatisierte Prüfzertifikate: Kalibrierte Prüfgeräte übertragen Messkurven via Bluetooth direkt in das unveränderbare digitale Abnahmeprotokoll.

4. Grabenlose Sanierungstechniken (Inliner, Kurzliner) und Fräsarbeiten

Die grabenlose Kanalsanierung vermeidet kostenintensive Grabarbeiten in Gärten und Gebäuden:

  • Schlauchlining (Inliner-Verfahren): Einziehen von harzgetränkten Textilschläuchen (Epoxidharz, Nadelfilz) mit Aushärtung durch Warmwasser, Dampf oder UV-Licht; Protokollierung von Harzmischverhältnissen und Härtungstemperaturen.
  • Partielle Sanierung (Kurzliner/Manschetten): Punktuelle Reparatur lokaler Risse mittels Glasfasermatten auf Blähton-Packern.
  • Roboter-Fräsarbeiten: Vorbereitendes Ausfräsen von Wurzeleinwüchsen, Betonnasen und elastisches Öffnen von Hausanschlüssen nach dem Inlinereinbau.

5. Umweltgerechte Sauggut- und Schlammentsorgung nach VVEA

Bei Spül- und Saugarbeiten anfallende Schlämme unterliegen der Abfallverordnung (VVEA, SR 814.600 ):

  • Deklaration von Strassensammlerschlamm und Ölabscheider-Inhalten: Getrennte Erfassung von mineralischem Schlamm (Code 19 08 05) und ölhaltigen Abscheiderückständen (Sonderabfall nach VeVA).
  • Entsorgungsnachweise und VeVA-Begleitscheine: Digitale Schnittstelle zur Übermittlung von Entsorgungsdaten an bewilligte Schlammaufbereitungsanlagen und das BAFU (veva-online.admin.ch).
  • Fahrzeug-Touren- und Stundenerfassung: Abrechnung von Saug-Spülfahrzeugen, Wasserrückgewinnern und Entsorgungsgebühren nach NPK-Ansätzen.

6. Gesetzliche Grundlagen und Referenzen