Umweltrechtliche Auflagen: Trockenlegung und Sonderabfall-Protokollierung nach VeVA (BAFU)
Im Betrieb von Schweizer Autoverwertungen, Fahrzeugdemontage-Betrieben und Recyclinghöfen entscheidet die Verknüpfung aus technischer Teileerfassung und rechtssicherer Umweltdeklaration über den wirtschaftlichen Erfolg.